8. Abschnitt
BEAMTE DES SCHULAUFSICHTSDIENSTES Ernennung ---------
§ 183
§ 183. § 4 Abs. 1 Z 4 und die §§ 10 bis 12 sind auf Beamte des Schulaufsichtsdienstes nicht anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
8. Abschnitt
BEAMTE DES SCHULAUFSICHTSDIENSTES Ernennung ---------
§ 183
§ 183. § 4 Abs. 1 Z 4 und die §§ 10 bis 12 sind auf Beamte des Schulaufsichtsdienstes nicht anzuwenden.
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