Betriebseröffnungsfrist
§ 17n
§ 17n. In der Verkehrskonzession ist eine angemessene Betriebseröffnungsfrist festzusetzen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Betriebseröffnungsfrist
§ 17n
§ 17n. In der Verkehrskonzession ist eine angemessene Betriebseröffnungsfrist festzusetzen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)