§ 17l EisbG

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2004

Verkehrskonzession

Unterlagen zum Antrag

§ 17l

§ 17l. Die Erteilung einer Verkehrskonzession ist beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zu beantragen. Im Antrag ist der örtliche Bereich, in dem Eisenbahnverkehrsleistungen erbracht werden sollen, darzustellen; beizugeben sind die im § 17a angeführten Angaben und Unterlagen.

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