Mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlung
§ 17
§ 17. Mit beträchtlicher Strafe bedroht sind gerichtlich strafbare Handlungen, die mit mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe bedroht sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlung
§ 17
§ 17. Mit beträchtlicher Strafe bedroht sind gerichtlich strafbare Handlungen, die mit mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe bedroht sind.
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