Einladung zum ersten Prüfungsteil
§ 17
Die Paritätische Kommission hat den Bewerber zum nächsten stattfindenden Termin nach Zulassung zu einer Fachprüfung zum ersten Prüfungsteil einzuladen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Einladung zum ersten Prüfungsteil
§ 17
Die Paritätische Kommission hat den Bewerber zum nächsten stattfindenden Termin nach Zulassung zu einer Fachprüfung zum ersten Prüfungsteil einzuladen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)