Aufsuchen und Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen
§ 171.
Sektorentätigkeiten sind Tätigkeiten zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zwecke des Aufsuchens und der Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Gesetzesnummer
20004547
Dokumentnummer
NOR40074378
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)