§ 171 BVergG

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2006

Aufsuchen und Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen

§ 171.

Sektorentätigkeiten sind Tätigkeiten zur Nutzung eines geographisch abgegrenzten Gebietes zum Zwecke des Aufsuchens und der Förderung von Erdöl, Gas, Kohle und anderen festen Brennstoffen.

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2018

Gesetzesnummer

20004547

Dokumentnummer

NOR40074378

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