§ 16 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2016/2017

Alte FassungIn Kraft seit 23.12.2016

Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete

§ 16.

Frauen ist jegliche Unterstützung zu bieten, um ihren Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Vor allem ist ihnen nach Beendigung ihres Karenzurlaubs die Möglichkeit zur Teilnahme an den Integrationsmodulen zu bieten, die einen wesentlichen Teil des Aus- und Fortbildungskonzepts darstellen.

Schlagworte

Ausbildungskonzept

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018

Gesetzesnummer

20009757

Dokumentnummer

NOR40189128

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