§ 16 BHygV

Alte FassungIn Kraft seit 01.12.1998

§ 16

Kinderplanschbecken sind an eine Aufbereitungsanlage anzuschließen. Der Förderstrom für solche Becken ist nach der Formel für eine Wassertiefe bis 1,35 m zu berechnen. Eine dreimalige Umwälzung des gesamten Beckeninhalts pro Stunde darf jedoch nicht unterschritten werden.

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