Auflagen und Verpflichtungen
§ 161.
Für die Fördergegenstände gemäß § 159 sind folgende Dokumentationen erforderlich:
- 1. Für Aktivitäten gemäß § 159 Z 1 Art und Kosten der Anlagenoptimierung sowie Einsparung durch die Alternativen gegenüber der herkömmlichen Situation,
 - 2. Für Aktivitäten gemäß § 159 Z 2 Art und Kosten der Anlage, die Einsparung durch die geplante Alternative gegenüber dem gesetzlichen Standard und die Kosten der Standardanlage,
 - 3. Für Aktivitäten gemäß § 159 Z 3 Art und Kosten der Investition und Angaben zum ersetzten oder umgerüsteten Altgerät,
 - 4. Für Aktivitäten gemäß § 159 Z 4 und Z 6 Art und Kosten der Anlage und die Einsparung durch die Alternativen gegenüber der herkömmlichen Situation samt Nachweis, dass die erzeugte Energie ausschließlich für Zwecke der Erzeugerorganisation verwendet wird,
 - 5. Für Aktivitäten gemäß § 159 Z 5 die Registrierung des Beraters als Experte im Register der qualifizierten Energiedienstleister samt Energieeinsparungskonzept.
 
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2024
Gesetzesnummer
20012055
Dokumentnummer
NOR40248018
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