§ 15 WFA-FinAV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 15

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Richtlinien für die Ermittlung und Darstellung der finanziellen Auswirkungen neuer rechtsetzender Maßnahmen, BGBl. II Nr. 50/1999, außer Kraft.

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