§ 15 UWKG

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2004

Universitätslehrgänge

§ 15.

Die an der Universität für Weiterbildung Krems mit Ablauf des 30. Juni 2005 eingerichteten Universitätslehrgänge bleiben weiterhin eingerichtet. Auf diese Studien sind die jeweiligen Studienpläne in der am 30. Juni 2005 geltenden Fassung als Curricula weiterhin anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2021

Gesetzesnummer

20003259

Dokumentnummer

NOR40050951

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