vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 15 Straßenverlauf der S 6 Semmering Schnellstraße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1996

Die Anschlußstelle Kindberg-Schanzsattelstraße der S 6 Semmering Schnellstraße wird im Bereich der Stadtgemeinde Kindberg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 50,184 und km 50,662 der S 6 Semmering Schnellstraße und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zur Landesstraße L 114 Schanzsattelstraße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Kindberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. SO-6-44 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte