Die Anschlußstelle Vils der B 314 Fernpaß Straße wird im Bereich der Gemeinde Vils wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 1,12 und km 1,63 der B 314 Fernpaß Straße und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der L 396 Weißhausstraße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Vils aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1 000 zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsrampe
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2018
Gesetzesnummer
10012738
Dokumentnummer
NOR12158133
alte Dokumentnummer
N9199761130J
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