Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 61,64, verläuft nach dem Anschluß Unken/Süd durch den Achbergtunnel, folgt sodann der Saalach und bindet nach dem Anschluß Unken/Nord bei km 64,00 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Unken aufliegenden Planunterlagen (Verordnungspläne Plan Nr. 6/22-312.04/119-1 im Maßstab 1 : 5 000 sowie Plan Nr. 6/22-312.04/119-2 und -3 jeweils im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025
Gesetzesnummer
10011960
Dokumentnummer
NOR12152386
alte Dokumentnummer
N9199011792J
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