§ 15 Straßenverlauf der B 311 Pinzgauer Straße

Alte FassungIn Kraft seit 16.7.1994

Die Anschlußstelle Halldorf der B 311 Pinzgauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde St. Johann im Pongau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 8,911 und km 9,261 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der L 109 Großarler Landesstraße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Johann im Pongau aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012415

Dokumentnummer

NOR12155351

alte Dokumentnummer

N9199439014J

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