§ 15 Straßenverlauf der B 303 Waldviertler Straße

Alte FassungIn Kraft seit 13.6.1998

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 303 Waldviertler Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Göpfritz an der Wild wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 80,75, unterführt in der Folge die Bahnlinie der Österreichischen Bundesbahn Wien FJB-Gmünd und bindet bei km 81,50 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Göpfritz an der Wild aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 303/78-95 im Maßstab 1:1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012783

Dokumentnummer

NOR12158590

alte Dokumentnummer

N9199811060O

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