§ 15 Straßenverlauf der B 201 Kleinwalsertal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 16.9.1992

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 201 Isertal Straße wird im Bereich der Gemeinde Mittelberg (Kleinwalsertal) wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 3,73 und bindet bei km 3,92 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Mittelberg (Kleinwalsertal) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012109

Dokumentnummer

NOR12152885

alte Dokumentnummer

N9199214305L

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