Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 193 Faschina Straße wird im Bereich der Gemeinde Nüziders wie folgt bestimmt:
Die B 193 Faschina Straße wird von km 0,00 (neu) bis km 2,06 (alt)/km 1,474 (neu) auf die bestehende und zwischenzeitlich ausgebaute Gemeindestraße Kuhbrückweg umgelegt.
Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene Straßenteil von km 0,00 (alt) bis km 2,06 (alt) als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf des umgelegten sowie des aufgelassenen Straßenabschnittes aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Nüziders aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BS-9045 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2018
Gesetzesnummer
10012189
Dokumentnummer
NOR12153458
alte Dokumentnummer
N9199315369L
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