§ 15 Straßenverlauf der B 193 Faschina Straße

Alte FassungIn Kraft seit 20.1.1993

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 193 Faschina Straße wird im Bereich der Gemeinde Nüziders wie folgt bestimmt:

Die B 193 Faschina Straße wird von km 0,00 (neu) bis km 2,06 (alt)/km 1,474 (neu) auf die bestehende und zwischenzeitlich ausgebaute Gemeindestraße Kuhbrückweg umgelegt.

Gleichzeitig wird der durch diese Umlegung für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene Straßenteil von km 0,00 (alt) bis km 2,06 (alt) als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der Verlauf des umgelegten sowie des aufgelassenen Straßenabschnittes aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Nüziders aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BS-9045 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2018

Gesetzesnummer

10012189

Dokumentnummer

NOR12153458

alte Dokumentnummer

N9199315369L

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