§ 15 Straßenverlauf der B 182 Brenner Straße

Alte FassungIn Kraft seit 29.5.1998

Der Straßenverlauf der B 182 Brenner Straße wird im Bereich der Gemeinde Schönberg im Stubaital wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei km 10,098 von der bestehenden Trasse ab und bindet bei km 10,828 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Schönberg im Stubaital aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. DG2-EP-760 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012848

Dokumentnummer

NOR12159035

alte Dokumentnummer

N9199852562L

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