§ 15 Straßenverlauf der B 170 Brixental Straße

Alte FassungIn Kraft seit 08.10.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 170 Brixental Straße wird im Bereich der Gemeinde Kirchberg in Tirol wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 22,56, führt zur Halbanschlußstelle Kirchberg, verläuft in der Folge nördlich des Ortskernes von Kirchberg, unterfährt die Bahnlinie der ÖBB Salzburg - Wörgl bei Bahn-km 165,265, überbrückt sodann die Aschauer Ache und bindet bei km 25,35 (alt)/km 25,285 (neu) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse einschließlich der Rampen der Halbanschlußstelle Kirchberg aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Kirchberg in Tirol aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 170.52-93/VO im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012440

Dokumentnummer

NOR12155636

alte Dokumentnummer

N9199441607J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)