§ 15 Straßenverlauf der B 169 Zillertal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 08.6.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 169 Zillertal Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Mayrhofen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 37,39 und bindet bei km 37,575 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Mayrhofen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 503-10 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012404

Dokumentnummer

NOR12155170

alte Dokumentnummer

N9199437097J

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