§ 15 Straßenverlauf der B 143 Hausruck Straße

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1991

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 143 Hausruck Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Eberschwang wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 27,320 (alt) und bindet nach Überbrückung der Bahnlinie der ÖBB Attnang-Puchheim - Ried im Innkreis bei km 28,176 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Eberschwang aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 8704-14 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012080

Dokumentnummer

NOR12152776

alte Dokumentnummer

N9199116474J

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