§ 15 Straßenverlauf der B 142 Obernberger Straße

Alte FassungIn Kraft seit 06.1.1989

Der Straßenverlauf der B 142 Obernberger Straße wird im Bereich der Gemeinde Moosbach wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 8,752 und bindet bei km 8,997 wieder in die bestehende Trasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Moosbach aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2018

Gesetzesnummer

10011859

Dokumentnummer

NOR12151655

alte Dokumentnummer

N9198912502H

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