§ 15 Straßenverlauf der B 125 Prager Straße

Alte FassungIn Kraft seit 24.12.1998

Der Straßenverlauf der B 125 Prager Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 26,320, verläuft in der Folge im Tunnel, anschließend in gestreckterer Linienführung unter teilweiser Benützung der bestehenden Trasse und bindet bei km 29,568 (alt)/km 29,035 (neu) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Neumarkt im Mühlkreis aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan Plan Nr. 125-75/97 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2018

Gesetzesnummer

10012861

Dokumentnummer

NOR12159171

alte Dokumentnummer

N9199855965L

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