§ 15 Straßenverlauf der B 119 Greiner Straße

Alte FassungIn Kraft seit 17.2.1994

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 119 Greiner Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde Groß Gerungs wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 67,35 und bindet bei km 67,51 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Groß Gerungs aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 119/16-93 im Maßstab 1:2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012359

Dokumentnummer

NOR12154758

alte Dokumentnummer

N9199432982J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)