§ 15 Straßenverlauf der B 115 Eisen Straße

Alte FassungIn Kraft seit 15.11.1991

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 Eisen Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Ternberg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 31,398 und bindet bei km 32,549 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Ternberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 8859 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012089

Dokumentnummer

NOR12152797

alte Dokumentnummer

N9199117128J

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