§ 15 Straßenverlauf der B 115 Eisen Straße

Alte FassungIn Kraft seit 06.6.1991

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 Eisen Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Garsten wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 26,12 (alt) und bindet bei km 26,56 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Garsten aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. GZ 8802 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

10012064

Dokumentnummer

NOR12152707

alte Dokumentnummer

N9199115269J

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