§ 15 Straßenverlauf der B 115 Eisen Straße

Alte FassungIn Kraft seit 09.11.1990

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 Eisen Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 81,70, verläuft in der Folge in gestreckterer Linienführung unter mehrfacher Kreuzung sowie teilweiser Mitbenützung der bestehenden Trasse und bindet bei km 85,30 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-115-54a im Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2018

Gesetzesnummer

10012000

Dokumentnummer

NOR12152489

alte Dokumentnummer

N9199013537J

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