Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinden Hieflau und Landl wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 98,720, überquert die Enns und bindet bei km 98,926 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Hieflau und Landl aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-115-57 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2018
Gesetzesnummer
10011686
Dokumentnummer
NOR12150763
alte Dokumentnummer
N9198710082X
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