Die Anschlußstelle Gailtal der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Arnoldstein und Hohenthurn wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 374,5 und km 374,9 der A 2 Süd Autobahn und stellt über eine Zu- und Abfahrtsstraße (Zubringer Gailtal), welche südlich der Gail verläuft, die Verbindung zur B 111 Gailtal Straße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der Anschlußstelle Gailtal mit ihrer Zu- und Abfahrtsstraße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden Arnoldstein und Hohenthurn aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. AB 70 065/1 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführte Anschlußstelle mit ihrer Zu- und Abfahrtsstraße Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsstraße
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2018
Gesetzesnummer
10011744
Dokumentnummer
NOR12151273
alte Dokumentnummer
N9198814700J
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