Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 314 Fernpaß Straße wird im Bereich der Gemeinden Musau und Vils wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei Bau-km 3,48 im bereits verordneten Abschnitt „Umfahrung Reutte“, folgt dem orographisch linken Ufer des Lechs und endet an der Staatsgrenze mit der Bundesrepublik Deutschland.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Musau und Vils aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 91.814 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2018
Gesetzesnummer
10012155
Dokumentnummer
NOR12153113
alte Dokumentnummer
N9199222000J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
