Die Anschlußstelle Halldorf der B 311 Pinzgauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde St. Johann im Pongau wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 8,911 und km 9,261 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der L 109 Großarler Landesstraße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Johann im Pongau aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsrampe
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018
Gesetzesnummer
10012415
Dokumentnummer
NOR12155351
alte Dokumentnummer
N9199439014J
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