§ 15 Straßenverlauf der B 227 Donaukanal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 05.2.1994

Die Anschlußstelle Heiligenstadt (Bereich Brigittenauer Lände) der B 227 Donaukanal Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 8,155 und km 8,434 der rechten Richtungsfahrbahn der B 227 Donaukanal Straße und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampe die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz (Brigittenauer Lände, Forsthausgasse) her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:1 000 zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2018

Gesetzesnummer

10012353

Dokumentnummer

NOR12154750

alte Dokumentnummer

N9199432904J

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