Der Straßenverlauf der B 198 Lechtal Straße wird im Bereich der Gemeinde Steeg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt bei km 22,78 von dem mit Verordnung vom 7. November 1980, BGBl. Nr. 511, bestimmten Trassenverlauf der B 198 Lechtal Straße ab, untertunnelt den Tieftaltobel und bindet bei km 23,49 wieder in den bereits verordneten Trassenverlauf ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Steeg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 376-9 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung vom 7. November 1980, BGBl. Nr. 511, von km 22,78 bis km 23,49 abgeändert.
Schlagworte
BGBl. Nr. 511/1980
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2018
Gesetzesnummer
10011678
Dokumentnummer
NOR12150771
alte Dokumentnummer
N9198710090X
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