§ 15 Straßenverlauf der B 140 Steyrtal Straße

Alte FassungIn Kraft seit 18.12.1998

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 140 Steyrtal Straße wird im Bereich der Gemeinden Grünburg und Waldneukirchen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 8,875, verläuft in der Folge zum größten Teil im Tunnel und bindet bei km 10,35 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Grünburg und Waldneukirchen aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan Plan Nr. 140-62/96 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2018

Gesetzesnummer

10012826

Dokumentnummer

NOR12158838

alte Dokumentnummer

N9199812945O

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