Der Straßenverlauf der B 139 Kremstal Straße wird im Bereich der Gemeinde Kematen an der Krems wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 26,936 und bindet bei km 27,515 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus dem beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Kematen an der Krems aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 139-86/90 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
26.09.2018
Gesetzesnummer
10012022
Dokumentnummer
NOR12152569
alte Dokumentnummer
N9199110649L
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