§ 15 Straßenverlauf der B 135 Reschen Straße

Alte FassungIn Kraft seit 19.7.1989

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 315 Reschen Straße wird im Bereich der Gemeinde Nauders wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 36,00 und bindet bei km 36,64 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Nauders aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. 416-7 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2018

Gesetzesnummer

10011863

Dokumentnummer

NOR12151685

alte Dokumentnummer

N9198912551H

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