Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 315 Reschen Straße wird im Bereich der Gemeinde Nauders wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 36,00 und bindet bei km 36,64 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Nauders aufliegenden Planunterlagen (Plan-Nr. 416-7 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2018
Gesetzesnummer
10011863
Dokumentnummer
NOR12151685
alte Dokumentnummer
N9198912551H
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