§ 15 Straßenverlauf der B 117 Buchauer Straße

Alte FassungIn Kraft seit 15.12.1990

Der Straßenverlauf der B 117 Buchauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen und Weißenbach an der Enns wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 1,40 und bindet nach Überquerung der Enns bei km 2,25 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Marktgemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen und Weißenbach an der Enns aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-117-12 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2018

Gesetzesnummer

10012013

Dokumentnummer

NOR12152502

alte Dokumentnummer

N9199013763J

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