Der Straßenverlauf der B 117 Buchauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen und Weißenbach an der Enns wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 1,40 und bindet nach Überquerung der Enns bei km 2,25 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Marktgemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen und Weißenbach an der Enns aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-117-12 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
26.09.2018
Gesetzesnummer
10012013
Dokumentnummer
NOR12152502
alte Dokumentnummer
N9199013763J
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