Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 Eisen Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Garsten wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 26,12 (alt) und bindet bei km 26,56 (alt) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Garsten aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. GZ 8802 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2018
Gesetzesnummer
10012064
Dokumentnummer
NOR12152707
alte Dokumentnummer
N9199115269J
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