§ 15 Straßenverlauf der B 114 Triebener Straße

Alte FassungIn Kraft seit 05.11.1988

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 114 Triebener Straße wird im Bereich der Gemeinde Hohentauern wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 6,435 und bindet bei km 6,640 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Hohentauern aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B0-114-18 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2018

Gesetzesnummer

10011725

Dokumentnummer

NOR12151258

alte Dokumentnummer

N9198814684J

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