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§ 15 Straßenverlauf der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle "Oed"

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1999

Die Anschlußstelle „Oed" der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Oed-Oehling und Aschbach Markt wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Anschlußstelle „Oed" liegt zwischen AB-km 130,961 und AB-km 131,613 und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung mit der B 1 Wiener Straße bzw. mit der Landeshauptstraße LH 84 her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Oed-Oehling und Aschbach Markt aufliegenden Planunterlagen im (Plan Nr. A1/97-98 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsrampe

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2026

Gesetzesnummer

20000140

Dokumentnummer

NOR40001088

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