Die Anschlußstelle Lindach der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Laakirchen und Roitham wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen AB-km 212,50 und AB-km 213,60 der A 1 West Autobahn und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Laakirchen und Roitham aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 890.94 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsrampe
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2026
Gesetzesnummer
10012673
Dokumentnummer
NOR12157083
alte Dokumentnummer
N9199658443J
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