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§ 15 Straßenverlauf der A 1 West Autobahn – Anschlußstelle Amstetten/Ost

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.11.1988

Die Anschlußstelle Amstetten/Ost der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Blindenmarkt wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen der Anschlußstelle Amstetten/Ost (unter teilweiser Mitverwendung der bestehenden Halbanschlußstelle) liegen zwischen km 108,215 und km 108,805 der bestehenden A 1 West Autobahn und stellen die Verbindung von und zur B 1 Wiener Straße her.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Blindenmarkt aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A1/6-88 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

§ 15

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Schlagworte

Zufahrtsstraße

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2026

Gesetzesnummer

10011727

Dokumentnummer

NOR12151260

alte Dokumentnummer

N9198814686J

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