Die Anschlußstelle Altlengbach der A 1 West Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Neustift-Innermanzing wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Zu- bzw. Abfahrtsstraße zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlußstelle zu einem Vollanschluß liegen zwischen km 35,764 und km 35,937 der bestehenden A 1 West Autobahn und stellt die Verbindung mit der B 19 Tullner Straße von und in Richtung Linz her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- bzw. Abfahrtsstraße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Neustift-Innermanzing aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A1/5-88 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsstraße
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2026
Gesetzesnummer
10011721
Dokumentnummer
NOR12151075
alte Dokumentnummer
N9198810292F
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