§ 15 KBGG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Erklärung

§ 15

Im Falle des Antrags auf Gewährung eines Zuschusses gemäß den §§ 12 und 13 haben beide Elternteile eine Erklärung zu unterfertigen, mit der sie sich zur Leistung der Abgabe gemäß § 18 verpflichten.

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