Rationalisierungskartelle
§ 15
§ 15. Rationalisierungskartelle verfolgen Rationalisierungszwecke, und zwar durch das Regeln von Investitions-, Erzeugungs- oder Forschungsprogrammen oder von Vertriebsmaßnahmen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)