Außerkrafttreten
§ 15.
(1) Diese Verordnung tritt mit 30. September 2021 außer Kraft.
(2) Die Zählung der Semester im Sinne der §§ 6 und 9 ist auch nach Außerkrafttreten dieser Verordnung weiterhin auf alle Studien, die im Sommersemester 2020 gemeldet waren, bis zum Erlöschen der Zulassung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2020
Gesetzesnummer
20011137
Dokumentnummer
NOR40222850
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