§ 15 C-UHV

Alte FassungIn Kraft seit 23.4.2020

Außerkrafttreten

§ 15.

(1) Diese Verordnung tritt mit 30. September 2021 außer Kraft.

(2) Die Zählung der Semester im Sinne der §§ 6 und 9 ist auch nach Außerkrafttreten dieser Verordnung weiterhin auf alle Studien, die im Sommersemester 2020 gemeldet waren, bis zum Erlöschen der Zulassung anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2020

Gesetzesnummer

20011137

Dokumentnummer

NOR40222850

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