§ 14.
Für die Wirtschaftsstatistik sind jährlich über das im abgelaufenen Kalenderjahr abgeschlossene Wirtschaftsjahr, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 1975, zu erheben:
- 1. Name, Sitz und Rechtsform des Unternehmens;
- 2. Zahl der Beschäftigten einschließlich der mittätigen Betriebsinhaber zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach Geschlecht und Stellung im Betrieb, Zahl der ausländischen Arbeitskräfte;
- 3. Erlöse und Erträge (Jahresumsatz), gegliedert nach:
- a) Erlösen aus der Abgabe elektrischer Energie;
- b) Erlösen aus der Weiterleitung elektrischer Energie (Peagierungen), Benützungsentgelten sowie Betriebsführungsentgelten für Energieversorgungsanlagen;
- c) Erlösen aus der Auflösung passivierter Baukostenzuschüsse;
- d) Handelswarenerlösen;
- e) Erlösen aus durchgeführten Reparaturen, Montagen und Instandhaltungsarbeiten;
- f) Erlösen aus durchgeführten Lohnarbeiten;
- g) Erlösen aus sonstigen Tätigkeiten, die nicht mit der Abgabe oder Weiterleitung elektrischer Energie in Zusammenhang stehen;
- h) Erträgen aus der Aktivierung von Eigenleistungen;
- i) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten Anlagegütern, eingeschlossen Grundstücke und Gebäude;
- k) sonstigen Erträgen (Zinsen und Skontierträge), Beteiligungserträgen und sonstigen außerordentlichen Erträgen;
- 4. Wert des Eigenverbrauches elektrischer Energie;
- 5. Aufwand, gegliedert nach
- a) Personalaufwand, eingeschlossen Sozialleistungen;
- b) Einsatz von festen, flüssigen und gasförmigen Brenn- und Treibstoffen sowie Kernbrennstoffen (Menge und Wert);
- c) Aufwand für Fremdstrombezug;
- d) Einsatz von Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten (einschließlich Einbauteilen);
- e) Aufwand für vergebene Reparaturen und betriebsfremde Arbeitskräfte;
- f) Aufwand für vergebene Lohnarbeiten;
- g) Bezug von Handelswaren;
- h) Mieten;
- i) Zinsen für Fremdkapital;
- k) sonstigem Aufwand;
- 6. Lagerbestand an Handelswaren zum Ende des Vorjahres und zum Ende des Berichtsjahres (Wert laut Inventur);
- 7. Art, Menge und Buchwert des Lagerbestandes an festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen sowie an Kernbrennstoffen zu Beginn und am Ende des Berichtsjahres;
- 8. Art, Menge und Wert des Verbrauches (Einsatzes) an Roh- und Hilfsstoffen sowie Halbfabrikaten;
- 9. Bestand an Kraftfahrzeugen und Anhängern zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach Fahrzeugarten und Nutzlast der Lastkraftwagen und Anhänger;
- 10. Bestand an Wasserfahrzeugen aller Art wie Schwimmkräne, Bagger, Hilfs- und Transportschiffe;
- 11. Wert und Gliederung der Investitionen, insbesondere für Erzeugungsanlagen und Verteilanlagen;
- 12. Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen Abschreibungen;
- 13. Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuern, Selbstverbrauchssteuer (Investitionssteuer).
Zuletzt aktualisiert am
09.08.2019
Gesetzesnummer
10006406
Dokumentnummer
NOR12070419
alte Dokumentnummer
N5197514353P
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