§ 148. Bewerbung um einen Luftfahrzeugwartschein
I. Klasse.
Wer sich um einen Luftfahrzeugwartschein I. Klasse bewirbt muß nachweisen, daß er
- a) einen gültigen Luftfahrzeugwartschein besitzt und
- b) eine mindestens fünfjährige Praxis in der Wartung von Luftfahrzeugen hat. Bei Absolventen einer technischen Hochschule genügt eine einjährige Praxis.
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