Sitz der Kammer Niederösterreich
§ 148
§ 148. Bis zur Verlegung ihres Sitzes in das Bundesland Niederösterreich bleibt der Sitz der Kammer Niederösterreich in Wien.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Sitz der Kammer Niederösterreich
§ 148
§ 148. Bis zur Verlegung ihres Sitzes in das Bundesland Niederösterreich bleibt der Sitz der Kammer Niederösterreich in Wien.
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